Die Bezirksversammlung Wandsbek
Aufgabenbereiche der Bezirksversammlung (BV)
"Die Bezirksversammlung regt Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt die in diesem Gesetz vorgesehenen Wahlen vor." (§ 15 (1) BezVG vom 11.06.1997)
Die Bezirksversammlung kann über alle Angelegenheiten des Bezirksamtes jederzeit Auskünfte verlangen, dies geschieht in der Regel über "Große" und "Kleine Anfragen" der Bezirksabgeordneten.
Die Bezirksversammlung beschließt zu Beginn jeder Legislatur die Anzahl der Fachausschüsse, deren Namen und Aufgabenbereiche. Der Jugendhilfeausschuss ist durch das BezVG vorgegeben ebenso der Hauptausschuss, der kein Fachausschuss ist, sondern sozusagen zur Vorbereitung der Bezirksversammlungen dient.
Die Bezirksversammlung setzt auch Regionalausschüsse ein. Für die Angelegenheiten des Kerngebiets des Bezirks kann die Bezirksversammlung einen Kerngebietsausschuss einsetzen. Diese Ausschüsse können sich mit den Angelegenheiten beratend befassen, die der Mitwirkung der Bezirksversammlung unterliegen und örtliche Interessen in besonderem Maße betreffen.





